Das Verbandsgericht DBV hat mit Urteil vom 15.01.2018 in einer Angelegenheit Gammodi NABV e.V. für Recht erkannt: „Es wird festgestellt, dass ein rechtswirksamer Beschluss über eine vorläufige Sperre/Suspendierung des Klägers und eine rechtswirksame Entscheidung über die Verhängung einer faktischen Sperre/Suspendierung des Klägers gemäß einer amtlichen Mitteilung des Beklagten vom 05.05.2015 nicht vorliegen.“